DYCK Bauen & Wohnen
VfL Kirchheim/Teck e.V.
Kinder Ballsportschule
Preise

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die
Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitragserklärung.
Der Mitgliedsbeitrag wird vom Hauptausschuß
beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1.
Januar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluß gefaßt wird. Der Hauptausschuß kann durch Beschluß einen anderen Termin festsetzen.
Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden
Nachweisen der Geschäftsstelle vorzulegen, ein Anschriftenwechsel ist sofort mitzuteilen.
In dem Mitgliedsbeitrag ist die
Sportversicherung des WLSB enthalten.
Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss bei der VfL-Geschäftsstelle Abteilung Handball bis zum 30. September schriftlich erklärt werden.
Für Kinder, die den Trainingsbetrieb unterbrechen bzw. abbrechen, gewähren wir keine Rückerstattung. Dies gilt ebenso bei groben Verstößen gegen Ordnung und Disziplin während der Ballsportschule.
Grobe Verstöße gegen Ordnung und Disziplin können zum Ausschluss führen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmekosten.
Sollte ein Kind während der Ballsportschule ärztliche Hilfe benötigen, gehen alle Zusatzkosten wie Medizin etc. nach Vorlage der jeweiligen Quittungen zu Lasten der Eltern, sofern sie vom VfL Kirchheim ausgelegt wurden.
Der VfL Kirchheim übernimmt keine Haftung für Schadensersatzansprüche von Teilnehmern oder dritten Personen. Bitte überprüfen Sie Ihre Haftpflicht- und Unfall-Versicherung. Der VfL Kirchheim haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, die die Kinder in die Ballsportschule mitbringen.
Durch die Anmeldung verpflichten sich die Erziehungsberechtigten den Jahresbeitrag VfL 30,00 € und die monatliche Gebühr der Ballsportschule so wie die eventuelle zusätzliche Beiträge der Handballabteilung zu bezahlen. Beitrag wird entweder monatlich eingezogen oder in Rechnung mit einer Gebühr von 2,50 € eingefordert.
Teilnehmerzahl: Die Anzahl der Plätze ist generell begrenzt. Sollte die Ballsportschule ausgebucht sein werden wir versuchen eine zweite Gruppe zu eröffnen. Bis dahin wird es eine Warte-Liste geben.
Weitere Ansprüche an den VfL Kirchheim können nicht geltend gemacht werden.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, ist der VfL Kirchheim berechtigt, diese durch eine wirksame Bestimmung mit derselben Zweckrichtung zu ersetzen. Der Kunde ist verpflichtet, dieser Bestimmung – auf Verlangen auch schriftlich – zuzustimmen. Der Kunde kann die Zustimmung verweigern, wenn die neue Bestimmung für ihn nachteiliger ist.